Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB's

1. Geltung

Für die Rechtsbeziehungen zwischen der form-sache ag (nachstehend: formsache) und ihren Kunden gelten neben den schriftlichen Spezialabreden ausschliesslich die

folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Gültigkeit ab 1. März 2012.Diese AGBs werden zum integrierenden Vertragsbestandteil jedes Vertrags zwischen formsache und ihren Kunden und kommen für Vertragsverhältnisse gemäss Ziffer 2 Lit. a und b AGB zur Anwendung. Für Vertragsverhältnisse gemäss Ziffer 2 Lit. c geltend die Bestimmungen des

jeweiligen Vertragspartners.

 

2. Aufgabe / Tätigkeitsbereich der formsache

formsache bietet Dienstleistungen im Bereich der Bürofachplanung und Raumgestaltung an. Zu diesem Zweck arbeitet sie auch mit externen Herstellern und Händlern von Büro-

und Inneneinrichtungsgegenständen zusammen. Bei der Zusammenarbeit zwischen formsache und dem Kunden sind die folgenden Dienstleistungs- elemente zu unterscheiden:

 

a) formsache erbringt Planungs- und Gestaltungsarbeiten, Montagearbeiten und Koordinationsarbeiten (Projektplanung, Bestellungen, Einbringung der Möbel, Koordination Umzug, etc.) in Eigenarbeit. Bezüglich dieser Vertragselemente ist Schweizerisches Auftragsrecht und Werkvertragsrecht anwendbar.

 

b) Einrichtungsgenstände/Möbel werden nicht von formsache produziert. formsache tritt als Verkäuferin (allenfalls als Leasinggeberin) von Produkten von Drittherstellern auf, die in der Regel bestellt werden müssen.

 

c) Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Lieferbedingungen seitens der Lieferanten ändern können, ohne dass dies von formsache beeinflusst werden könnte. Jegliche

Ansprüche des Kunden gegenüber formsache, die ihre Ursache in Änderungen durch den Lieferanten haben, werden wegbedungen.

 

3. Dienstleistungsvertrag, Auftragsbestätigung, Umfang der Lieferung und Leistungen

Für den Umfang der Leistungen und Lieferungen seitens formsache ist der Inhalt des Dienstleistungsvertrages und der definitiven Auftragsbestätigung massgebend. Sie gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht innert fünf Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich Einsprache erhebt.

Bestellungsänderungen können nach Ablauf dieser Frist nur noch berücksichtigt werden, wenn die Umbestellung für formsache und/oder die Hersteller produktionsplanerisch ohne

weiteres möglich ist. Bestellungsänderungen können Preisänderungen und eine Verschiebung des bestätigten Liefer- termins zur Folge haben.

 

4. Lieferfristen, Lieferung, Installation

Bestellungen (gemäss Ziffer 2, Lit b AGB) sind grundsätzlich verbindlich. Momentan nicht lieferbare Artikel werden vorgemerkt. Der Kunde wird nach Eingang umgehend benachrichtigt und beliefert. Lieferfristen für Möbel und Büroeinrichtungsgegenstände basieren auf den Angaben der Hersteller und werden genau abgeklärt. Sie sind durchwegs unverbindlich und ihre Überschreitung berechtigt den Kunden weder zur Annullierung des Auftrags noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Bezüglich Dienstleistungen (gemäss Ziffer 2, Lit a AGB) gelten die zwischen formsache und ihren Kunden festgelegten Termine. Mehrkosten für aussergewöhnliche Transport-, Lager- und Logistikmassnahmen (Zufahrts-, Zutritts-, Ablieferungs- bzw. Installationsbehinderungen u.Ä.) sowie behördliche Bewilligungen und kundenseitige Fixterminverschiebungen werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

 

5. Mängelrügen

Beanstandungen haben unmittelbar telefonisch, spätestens jedoch fünf Tage nach Lieferung schriftlich, zu erfolgen. Dies gilt im Falle von Teillieferungen für jede

einzelne Lieferung.Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.

 

6. Garantie

Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.formsache leistet vorbehältlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen oder Garantie Bestimmungen des Herstellers während maximal zwei Jahren ab Übergang von Nutzen und Gefahr für Material und Konstruktion von Gegenständern gemäss Ziffer 2 Lit. b AGB Garantie, sofern der Schaden nicht durch unsachgemässen Gebrauch bzw. Verschulden des Käufers entstand. Von der Garantie sind in jedem Falle ausgenommen: Glas-, Marmor-, Stoff- und Lackschäden,

Furnierrisse, Struktur- und geringfügige Farbtonabweichungen gegenüber Material und Farbmuster bei den Naturprodukten Holz und Leder sowie Narben und

Mastfalten im Leder.Der Garantie unterliegende, rechtzeitig gerügte Mängel: Sie geben dem Kunden das Recht, Ausbesserungen oder Ersatz des fehlerhaften Teils, nicht jedoch die

Rückgängigmachung des Kaufvertrages, zu verlangen.

 

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Kaufgegenstandes bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Käufer vorgeschriebene Adresse (gilt auch für Kundenlager).

 

8. Verzug des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung spätestens 14 Tage nach bestätigtem bzw. im Falle von Lieferverzögerungen avisiertem Liefertermin in Empfang zu nehmen. Bei Annahmeverzug ist formsache berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen. formsache behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Verzug des Käufers, insbesondere bei Nichtbezahlung des Kaufpreises, die übergebene Sache zurückzufordern und auf seine Kosten zurückzuholen (Art. 214 Abs. 3 OR).9. Eigentumsvorbehalt

formsache behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

10. Preise

Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt.

Die angegebenen Preise bei Gegenständen gemäss Ziffer 2 Lit. b AGB gelten unter Vorbehalt allfälliger Preisänderungen der verschiedenen Lieferanten. 

Wir behalten uns vor, die Preise bei Preisänderungen durch den Hersteller sowie bei Wechselkursschwankungen anzupassen.

 

11. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen / Verzugskosten

Der Kaufpreis versteht sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist, sofern die Auftragssumme CHF 50'000 nicht übersteigt, bei Übergang von Nutzen und Gefahr am Kaufgegenstand gemäss Ziffer 7 AGB fällig und kann von formsache bei Kaufgegenständen gemäss Ziffer 2 Lit. b AGB vorbehältlich schriftlicher Abrede bis zu diesem Zeitpunkt geändert werden. In diesem Falle ist der Kaufpreis netto ohne jeglichen Abzug geschuldet und ist innert 30 Kalendertagen zahlbar. Bei einer Auftragssumme ab CHF 50’000 ist der Kaufpreis wie folgt zahlbar:

1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung innert 10 Tagen rein netto

1/3 bei vereinbarter Lieferbereitschaft

(sofern zwischen vereinbarter Lieferbereitschaft und effektiver Lieferung weniger als 5 Arbeitstage vergehen, ist dieses 1/3 zusammen mit der Schlussrechnung zahlbar)

1/3 innert 30 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung

Bei nicht termingerechtem Eintreffen des in Rechnung gestellten Betrages macht formsache den Kunden auf den Verzug aufmerksam (Zahlungserinnerung).

Die erste schriftliche Mahnung wird mit einer Gebühr von CHF 50.00, die zweite Mahnung mit einer Gebühr von CHF 100.00 berechnet. Bleibt die zweite Mahnung erfolglos, wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Der Kunde hat die gesamten Kosten des Inkassoverfahrens zu tragen.

Verzugszinsen sind ab dem ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Inverzugsetzung geschuldet. Der Verzugszins p.a. liegt 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, beträgt jedoch mindestens 6% p.a.

 

12. Haftung

formsache haftet vorbehältlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung nicht für Schäden aus der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung des Vertrages, soweit diese

Vertragsverletzung maximal auf leichtes Verschulden zurückzuführen ist. formsache haftet weiter nicht für Schäden, die aus dem Betrieb und Gebrauch des Kaufgegenstandes (gemäss Ziff. 2 lit. b AGB) entstanden sind. In jedem Fall aber übernimmt formsache keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn und/oder mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.formsache haftet nicht für die Handlungen von Hilfspersonen (Art. 102 Abs. 2 OR) sowie für Installationen durch Dritte (Hersteller usw). Bei Möbeln/Einrichtungsgegenständen gemäss Ziffer 2 Lit. c AGB sind sämtliche Ansprüche des Kunden dem Dritten gegenüber geltend zu machen.

 

13. Versicherung

Ist anstelle eines Kaufes ein Miet- oder Leasingverhältnis begründet worden, verpflichtet sich der Käufer, den Gegenstand bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Miet-, Leasingdauer

bzw. der Garantiefrist gegen Sachschäden und die wirtschaftlichen Folgen seiner Haftpflicht zu versichern. Er verzichtet auf jegliche Regressforderungen gegen die Lieferantin.

 

14. Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kann nur im schriftlichen Einvernehmen mit formsache erfolgen. Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig. 15. Vertraulichkeit / Schutz der Privatsphäre / geistiges Eigentumformsache verpflichtet sich, die Privatsphäre der Kunden zu respektieren und zu schützen. Informationen werden ausschliesslich zu Bestellzwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Pläne und

Projektideen bleiben das geistige Eigentum von formsache und dürfen vom Kunden ausschliesslich für das vertraglich genannte Objekt verwendet werden.

 

16. Änderungen

Alle Änderungen von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

 

17. Gerichtstand

Gerichtsstand ist das Regionalgericht Oberland in Thun. Es gilt Schweizer Recht.

 

18. Erhalt der Vereinbarung bei teilweiser Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrages (inklusive der vorliegenden AGBs) zwischen formsache und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aufgrund ihres räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Anwendungsbereichs unwirksam sein, gilt die Bestimmung als auf den maximalen Anwendungsbereich reduziert.

 

Schwendibach, 01. Mai 2015

form-sache ag